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Ihre Rechte & Pflichten als geschädigte Person

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schützt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 249 BGB) den Geschädigten: Sie müssen wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der Unfall nie eingetreten.

Ihre Rechte auf einen Blick:Freie Gutachterwahl: Sie sind rechtlich niemals verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung an Ihr Auto zu lassen.
Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden autonom, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt in Friedberg reparieren lassen oder fiktiv abrechnen (Auszahlung der Nettoreparaturkosten).
Anspruch auf Rechtsbeistand: Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche dürfen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – die gegnerische Haftpflichtversicherung muss auch dessen Honorar tragen.
Mietwagen oder Nutzungsausfall: Für die Dauer der unfallbedingten Reparatur oder Wiederbeschaffung steht Ihnen ein gleichwertiger Mietwagen oder eine finanzielle Entschädigung zu.
Ihre Schadenminderungspflicht:Als Geschädigter unterliegen Sie der gesetzlichen Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet, dass bei reinen Bagatellschäden (in der Regel unter ca. 750 € bis 1.000 €) anstelle eines aufwendigen Vollgutachtens ein qualifizierter Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausreichend ist. 5Expert berät Sie transparent, welches Dokument im Einzelfall notwendig ist.
Vermeiden Sie den Gutachter der Gegenseite: Bewahren Sie die Kontrolle über die Schadensabwicklung

Viele gegnerische Versicherungen melden sich bereits wenige Stunden nach dem Unfall telefonisch beim Geschädigten und bieten einen schnellen, hauseigenen Gutachter-Service an. Seien Sie hierbei besonders wachsam: Der versicherungseigene Sachverständige steht in einem klaren wirtschaftlichen Interessenkonflikt. Sein Ziel ist es naturgemäß, die Kosten für den Versicherungskonzern so gering wie möglich zu halten.Sie haben das uneingeschränkte Recht, den Gutachter der Versicherung abzulehnen! Verlassen Sie sich stattdessen auf das 5Expert Sachverständigenbüro als Ihre neutrale Partei. Wir gewährleisten eine vollkommen unparteiische Begutachtung, die alle verdeckten Schäden, Lackschichten und Strukturverformungen detailliert auflistet.Neutrale Beratung und fundierte Beweissicherung für UnfallgeschädigteEine bloße Sichtprüfung reicht bei modernen Fahrzeugen nicht mehr aus. Sensoren für Fahrerassistenzsysteme, komplexe Fahrwerksgeometrien und hochfeste Stähle verlangen nach fundierter Diagnosekompetenz.Unser Anspruch ist eine lückenlose Beweissicherung. Neben der präzisen Fotodokumentation führen wir standardisierte Lackschichtdickenmessungen durch, um eventuelle Vorschäden transparent von frischen Unfallschäden abzugrenzen. Dadurch ist Ihr Unfallgutachten in Friedberg vor Gericht und gegenüber Sachbearbeitern absolut stichhaltig.Zertifiziert & erfahren: Ihre Kfz Sachverständigen für Friedberg und SchwabenQualität und juristische Beständigkeit stehen bei uns an erster Stelle. Da der Begriff „Gutachter“ gesetzlich nicht geschützt ist, sollten Sie bei der Wahl Ihres Experten keine Kompromisse eingehen.Unsere Sachverständigen verfügen über anerkannte Zertifizierungen, jahrelange Praxiserfahrung im Karosserie- und Fahrzeugbau sowie fundiertes Wissen über die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Wir arbeiten eng mit Werkstätten und Rechtsanwälten in der gesamten Region Schwaben zusammen. Sollten Sie sich im Grenzgebiet zum Nachbarlandkreis befinden, kooperieren wir zudem nahtlos mit unserem Kfz Gutachter Augsburg-Netzwerk, um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten.

Fahrzeugschaden
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Schadensbereiche

Halten Sie alle beschädigten Stellen Ihres Fahrzeugs fest, um ein vollständiges Bild des Schadens zu schaffen.

Detailaufnahme
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Detailaufnahmen

Achten Sie darauf, aus verschiedenen Perspektiven klare Fotos zu machen, damit jeder relevante Schadensbereich gut erfasst wird.

Fahrzeugschein
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Fahrzeugschein

Bitte schicken Sie uns auch ein Bild Ihres Fahrzeugscheins. Das hilft uns, Ihr Fahrzeug schnell und unkompliziert zu identifizieren.