Faire Auszahlung
Ihre Rechte und Pflichten als unverschuldet Geschädigter
Das Bürgerliche Gesetzbuch sichert Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall umfassenden Ausgleich zu (§ 249 BGB). Sie haben das Recht, wirtschaftlich exakt so gestellt zu werden, wie Sie vor dem Schadensereignis standen.
Wesentliche Rechte im Überblick:
- Recht auf freie Gutachterwahl: Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Assekuranz nicht annehmen, sondern dürfen einen unabhängigen Experten beauftragen.
- Freie Werkstattwahl: Sie bestimmen eigenständig, ob Sie den Wagen fachgerecht in einer markengebundenen Werkstatt reparieren lassen oder fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen.
- Recht auf anwaltliche Unterstützung: Die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gehören zum erstattungsfähigen Gesamtschaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
- Anspruch auf Mobilität: Für die Dauer des Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeitraums steht Ihnen ein Mietwagen oder die entsprechende Nutzungsausfallentschädigung zu.
Die Schadenminderungspflicht:
Gleichzeitig gilt die gesetzliche Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet, dass bei reinen Bagatellschäden (typischerweise unterhalb von rund 750 € bis 1.000 €) ein kompaktes Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag genügt. Wir prüfen vor der Begutachtung transparent, welche Dokumentation in Ihrem Fall wirtschaftlich und rechtlich erforderlich ist.
Eigene Kontrolle bewahren: Versicherungsgutachter der Gegenseite konsequent ablehnen
Unmittelbar nach dem Unfall versuchen gegnerische Versicherungen immer wieder, durch ein scheinbar bequemes Schadenmanagement die Kontrolle über den Regulierungsprozess zu übernehmen. Sie bieten an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken und eine schnelle Auszahlung vorzunehmen.
Lassen Sie sich darauf nicht ein! Der versicherungseigene Sachverständige verfolgt in erster Linie das Ziel, die Gesamtkosten für seinen Arbeitgeber zu minimieren. Häufig werden Wertminderungen übergangen oder Ersatzteile zu knapp kalkuliert. Setzen Sie deshalb auf Ihr gesetzliches Recht auf freie Gutachterwahl und beauftragen Sie das unabhängige 5Expert Sachverständigenbüro. Als Ihr neutraler Kfz Gutachter Aichach dokumentieren wir alle Deformierungen objektiv und neutral.
Zertifiziert & praxiserfahren: Ihr Gutachterteam für das Wittelsbacher Land
Da der Begriff des Kfz-Gutachters in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist, sollten Sie bei der Schadensbewertung ausschließlich auf geprüfte Sachverständige vertrauen. Unsere Experten besitzen anerkannte Zertifizierungen, fundierte Berufserfahrung im Karosseriebau und bilden sich kontinuierlich im Bereich moderner Fahrzeugsysteme weiter.
Von unserem Standort aus decken wir neben der Kernstadt Aichach auch umliegende Gemeinden wie Ecknach, Untergriesbach, Algertshausen, Kühbach und Dasing ab. Dank unseres breiten Netzwerks betreuen wir weitere regionale Einsatzgebiete, sodass wir beispielsweise nahtlos mit unserem Kfz Gutachter Landsberg-Team kooperieren können, um kurze Anfahrtswege zu sichern.
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