Faire Auszahlung
Gesetzliche Ansprüche geschädigter Fahrzeughalter nach § 249 BGB
Nach einem unverschuldeten Unfall sichert Ihnen der Gesetzgeber gemäß § 249 BGB den vollumfänglichen Ausgleich aller Nachteile zu.
- Freie Gutachterwahl: Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Assekuranz zu akzeptieren. Sie dürfen eigenständig einen zertifizierten, unabhängigen Kfz Sachverständigen mandatieren.
- Kostenfreie Inanspruchnahme: Die anfallenden Sachverständigenkosten trägt bei einem Haftpflichtschaden die Kfz-Versicherung des Verursachers in voller Höhe.
- Anspruch auf Rechtsbeistand: Um rechtliche Nachteile abzuwenden, steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu, dessen Kosten ebenfalls die Gegenseite begleichen muss.
- Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden autonom, ob die Reparatur in einer qualifizierten Fachwerkstatt ausgeführt wird oder ob Sie die Entschädigung über eine fiktive Abrechnung netto beanspruchen.
- Schadenminderungspflicht beachten: Bei reinen Bagatellschäden unterhalb der Schwelle von etwa 750 € bis 1.000 € genügt in der Regel ein Kurzgutachten oder ein präziser Kostenvoranschlag.
Prüfdienst der Assekuranz ablehnen: Schützen Sie Ihre Auszahlungssumme
Nach einem Zusammenstoß versuchen Haftpflichtversicherer häufig, rasch eigene Schadensermittler zu entsenden. Dieses Schadenmanagement zielt auf Kosteneinsparungen ab: Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilaufschläge werden oft minimiert, während die Wertminderung des Fahrzeugs zu niedrig angesetzt wird.
Lehnen Sie solche versicherungseigenen Regulierer konsequent ab. Bestehen Sie auf Ihr gutes Recht und wählen Sie das 5Expert Sachverständigenbüro als Ihren unabhängigen Kfz Gutachter in Landsberg am Lech. Nur ein weisungsfreies Unfallgutachten stellt sicher, dass alle Positionen ohne versicherungsseitige Abzüge ausgezahlt werden.
Objektive Schadensbegutachtung für Waffengleichheit
Ein neutraler Kfz Sachverständiger in Landsberg am Lech stellt die notwendige Waffengleichheit gegenüber den Regulierungsabteilungen her. Das 5Expert Sachverständigenbüro arbeitet frei von Vorgaben der Versicherungen. Unsere Gutachten sind methodisch fundiert, gerichtlich belastbar und bieten Ihnen eine unanfechtbare Verhandlungsgrundlage.
Breites Leistungsspektrum Ihres Kfz Sachverständigenbüros
Begutachtung von Kasko- und Eigenschäden
Neben klassischen Haftpflichtgutachten begutachten wir Fahrzeuge bei Kaskoschäden, Wildunfällen oder Elementarschäden wie Hagel und Sturm präzise und objektiv.
Detaillierte Fahrzeugbewertungen für Oldtimer und Spezialumbauten
Für Klassiker, Youngtimer sowie getunte Fahrzeuge erstellen wir fundierte Wertgutachten. So belegen Sie den tatsächlichen Marktwert sowie den Wiederbeschaffungswert gegenüber Ihrer Versicherung lückenlos und unanfechtbar.
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