Faire Auszahlung
Rechte und Pflichten für Geschädigte im Haftpflichtfall
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt Geschädigten in § 249 eine starke Rechtsposition ein: Sie sind so zu stellen, wie Sie ohne das schädigende Ereignis stehen würden.
Ihre zentralen Rechte:
- Freie Gutachterwahl: Sie sind niemals verpflichtet, den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie dürfen eigenständig einen unabhängigen Experten beauftragen.
- Kostenübernahme: Sofern Sie keine Mitschuld am Unfall tragen, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Kosten für das Kfz Gutachten sowie für einen Rechtsbeistand voll übernehmen.
- Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihr Auto in einer markengebundenen Fachwerkstatt, in einem freien Meisterbetrieb instand setzen lassen oder sich den Nettobetrag auszahlen lassen.
Ihre gesetzliche Schadenminderungspflicht:
Als Geschädigter unterliegen Sie der sogenannten Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB). Das bedeutet, dass Sie unnötige Kosten vermeiden müssen. Bei offensichtlichen Bagatellschäden (in der Regel unterhalb von circa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten) verlangen Versicherer oft einen Kostenvoranschlag anstelle eines vollwertigen Schadengutachtens. Da Laien Haarrisse oder verzogene Träger von außen kaum einschätzen können, prüfen wir diese Grenze stets sorgfältig für Sie ab.
Vorsicht bei der gegnerischen Versicherung: Warum Sie fremde Sachverständige ablehnen sollten
Sehr häufig meldet sich die gegnerische Haftpflichtversicherung innerhalb weniger Stunden nach dem Crash telefonisch bei Ihnen und bietet einen bequemen „Rundum-Service“ an. Es wird versprochen, dass zeitnah ein eigener Prüfer vorbeikommt und die gesamte Schadensabwicklung unbürokratisch übernimmt.
Wichtiger Grundsatz: Der Gutachter der gegnerischen Versicherung steht im wirtschaftlichen Lager seines Arbeitgebers.
Sein primärer Auftrag lautet Kostenreduktion. In der Praxis führt dies nicht selten zu:
- Reduzierten Stundenverrechnungssätzen regionaler Werkstätten
- Verzicht auf notwendige Vorbereitungs- und Messarbeiten
- Nichterfassung oder deutlicher Kürzung der merkantilen Wertminderung
- Fehlenden Ansätzen für Ausfallentschädigungen
Verweigern Sie höflich, aber bestimmt die Begutachtung durch Sachverständige der Gegenseite. Sie haben das uneingeschränkte Recht, einen eigenen, unabhängigen Experten zu mandatieren, der ausschließlich Ihre Ansprüche im Blick hat.
Objektive Schadensanalyse und neutrale Beratung vor Ort
Als neutraler Kfz Sachverständiger in Schrobenhausen orientiert sich unsere Arbeit ausnahmslos an den anerkannten Standards der Kraftfahrzeugtechnik und der aktuellen Rechtsprechung der Gerichte. Wir beurteilen Schäden ohne Interessenskonflikte.
Ganz gleich, ob es sich um einen Pkw, ein Nutzfahrzeug, ein Motorrad oder ein Wohnmobil handelt: Unsere Expertise garantiert, dass Altschäden, Vorschäden und unfallbedingte Neuschäden sauber voneinander getrennt werden. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen und beschleunigt die Zahlungsfreigabe durch die Versicherer maßgeblich.
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