Ein Kfz-Gutachten läuft in wenigen Schritten ab: Sie nehmen Kontakt auf, vereinbaren einen Termin, lassen das Fahrzeug in der Prüfhalle oder vor Ort besichtigen und erhalten danach das fertige Gutachten für Versicherung oder Anwalt. Wie lange die Besichtigung dauert, hängt vom Schaden ab. Das fertige Gutachten liegt bei 5Expert in der Regel innerhalb von 72 Stunden vor.
Schritt für Schritt zum Gutachten
- Kontakt aufnehmen: telefonisch täglich von 6 bis 22 Uhr, rund um die Uhr per WhatsApp oder über das Online-Formular „Schaden melden“. Schicken Sie gern gleich Fotos mit. Okan Aydin gibt Ihnen eine erste Einschätzung, kostenlos und unverbindlich.
- Termin vereinbaren: Die Besichtigung findet kurzfristig statt, nach Möglichkeit noch am selben Tag. Nach Vereinbarung auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
- Fahrzeug besichtigen: Okan Aydin nimmt den Schaden persönlich auf und notiert Ihre Angaben zum Unfallhergang.
- Gutachten erstellen: Die Reparaturkosten werden nach Herstellervorgaben kalkuliert. Je nach Fall kommen Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und Reparaturdauer hinzu.
- Gutachten übergeben: Die Bearbeitung läuft digital. Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung oder an Ihren Anwalt.
- Regulierung: Die Versicherung prüft den Schaden auf Grundlage des Gutachtens. Bei rechtlichen Fragen vermittelt 5Expert auf Wunsch Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Alle Wege, Ihren Schaden zu melden, finden Sie auf der Seite Kontakt.
Checkliste: Diese Unterlagen helfen
Nicht alles muss beim ersten Termin vorliegen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto zügiger geht es aber weiter:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugschlüssel
- Unfallbericht oder Vorgangsnummer der Polizei, falls sie vor Ort war
- Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und, falls vorhanden, Schadennummer
- eigene Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen
- Serviceheft oder digitaler Wartungsnachweis
- Rechnungen zu früheren Reparaturen, Vorschäden oder Nachrüstungen
- Angaben zu Ihrer eigenen Versicherung, bei Kaskoschäden mit Versicherungsscheinnummer
- bei Firmenfahrzeugen: die Angabe, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
- bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen: Angaben zum Leasinggeber oder zur Bank
Welche Daten Sie schon an der Unfallstelle sichern sollten, zeigt der Beitrag Unfall – was tun?
Besichtigung in der Prüfhalle oder mobil
Ist Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher, bietet sich die Prüfhalle in Augsburg-Lechhausen an. Dort stehen ein LED-Lichtkanal, eine Hebebühne sowie Diagnose- und Auslesetechnik bereit. Die Begutachtung ist wetterunabhängig, und bei Bedarf werden Bauteile freigelegt, um verdeckte Schäden zu erkennen. Im Wartebereich gibt es WLAN und Getränke.
Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, kommt Okan Aydin zu Ihnen: nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt, zum Abschlepphof oder an die Unfallstelle. Das mobile Einsatzgebiet reicht rund 100 Kilometer um Augsburg. Auf Abschlepphöfen fallen häufig Standgebühren an, auch deshalb lohnt sich ein zeitnaher Termin.
Was bei der Besichtigung geprüft wird
- sichtbare Schäden an Karosserie, Anbauteilen, Scheiben und Beleuchtung
- Spaltmaße und Passungen angrenzender Teile
- Lackschichtdicken, um frische Schäden von Vorschäden abzugrenzen
- Unterboden, Fahrwerk und Achsteile, in der Prüfhalle auf der Hebebühne
- Fehlerspeicher der Steuergeräte, etwa bei Assistenzsystemen
- Fahrzeugdaten, Ausstattung, Kilometerstand, Reifen und Allgemeinzustand
Alle Befunde werden mit einer ausführlichen Fotodokumentation festgehalten.
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Die Dauer der Besichtigung hängt vom Schaden ab. Ein klar begrenzter Schaden ist schneller aufgenommen als ein Fahrzeug, bei dem Verkleidungen abgenommen oder Steuergeräte ausgelesen werden. Eine pauschale Zeitangabe ist deshalb nicht möglich.
| Schritt | Zeitrahmen |
|---|---|
| Besichtigungstermin | Kurzfristig, nach Möglichkeit am selben Tag |
| Besichtigung | Abhängig von Art und Umfang des Schadens |
| Fertiges Gutachten | In der Regel innerhalb von 72 Stunden |
| Prüfung durch die Versicherung | Unterschiedlich, je nach Versicherung und Einzelfall |
Wie lange die Versicherung für die Prüfung braucht, lässt sich nicht vorhersagen. Nach der Rechtsprechung steht ihr eine angemessene Prüfzeit zu. Ein vollständiges und nachvollziehbares Gutachten kann helfen, Rückfragen zu vermeiden.
Nach dem Gutachten: Reparatur, Auszahlung, Nutzungsausfall
Mit dem Gutachten entscheiden Sie, wie es weitergeht. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
- Reparieren lassen: in einer Werkstatt Ihrer Wahl. Erstattet werden in der Regel die erforderlichen Reparaturkosten.
- Fiktiv abrechnen: Sie lassen sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen. Umsatzsteuer wird dabei nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Details im Beitrag zur fiktiven Abrechnung.
- Ersatz beschaffen: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden richtet sich die Zahlung in der Regel nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Für die Zeit ohne Fahrzeug kommen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Die im Gutachten ermittelte Reparaturdauer ist dafür eine wichtige Grundlage. Mehr dazu unter Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Wer die Kosten des Gutachtens trägt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Einschränkungen gelten bei Bagatellschäden, bei Mithaftung und bei Kaskoschäden, dort nennt 5Expert das Honorar vor der Beauftragung. Die einzelnen Fälle erklärt der Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Tipps: Das sollten Sie vermeiden
- Nicht vor der Begutachtung reparieren: Ist der Schaden beseitigt, lässt er sich kaum noch nachweisen.
- Notmaßnahmen dokumentieren: Ist eine Maßnahme für die Verkehrssicherheit unumgänglich, fotografieren Sie den Schaden vorher und heben Sie ausgebaute Teile auf.
- Fahrzeug nicht vorschnell verkaufen oder verschrotten: Warten Sie damit, bis das Gutachten vorliegt.
- Nur verkehrssicher fahren: Bei defekter Beleuchtung, schleifenden Teilen oder Warnleuchten lassen Sie das Fahrzeug besser stehen.
- Nichts ungelesen unterschreiben: Das gilt für Vereinbarungen mit Versicherung, Werkstatt oder anderen Dienstleistern gleichermaßen.
Unterlagen griffbereit? Melden Sie Ihren Schaden telefonisch, per WhatsApp oder über „Schaden melden“. Okan Aydin vereinbart mit Ihnen kurzfristig einen Termin in der Prüfhalle oder bei Ihnen vor Ort.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung. Auf Wunsch vermitteln wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
