Nach einem Unfall ist das eigene Auto oft tagelang nicht nutzbar – während der Reparatur oder bis ein Ersatzfahrzeug gefunden ist. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch diesen Ausfall ausgleichen. Sie haben dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Mietwagen
Sie mieten für die Ausfallzeit ein Ersatzfahrzeug. Erstattet werden die erforderlichen Mietwagenkosten für ein vergleichbares Fahrzeug. Weil Sie in dieser Zeit Ihr eigenes Auto schonen, wird häufig eine sogenannte Eigenersparnis abgezogen – es sei denn, Sie mieten ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse. Achten Sie auf angemessene Tarife und klären Sie die Anmietung am besten vorab.
Möglichkeit 2: Nutzungsausfallentschädigung
Verzichten Sie auf einen Mietwagen, erhalten Sie für jeden Tag ohne Fahrzeug eine pauschale Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Alter und Fahrzeugklasse und wird in der Praxis anhand anerkannter Tabellen bestimmt. Je nach Fahrzeug liegen die Tagessätze grob zwischen rund 20 und deutlich über 100 Euro.
Voraussetzungen
Nutzungsausfall gibt es nur, wenn Sie das Fahrzeug in der Ausfallzeit tatsächlich nutzen wollten und hätten nutzen können. Liegen Sie etwa im Krankenhaus und kann niemand sonst das Fahrzeug fahren, kann der Anspruch entfallen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten andere Maßstäbe.
Wie lange zahlt die Versicherung?
Maßgeblich ist die tatsächliche Ausfallzeit, begrenzt auf das Erforderliche. Das Gutachten gibt dafür die voraussichtliche Reparaturdauer oder – bei einem Totalschaden – die Wiederbeschaffungsdauer an. Hinzu kommt in der Regel eine angemessene Zeit für Begutachtung und Entscheidung. Verzögerungen, die Sie selbst verursachen, gehen dagegen zu Ihren Lasten. Deshalb lohnt es sich, das Gutachten schnell zu beauftragen – bei 5Expert nach Möglichkeit noch am selben Tag.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung. Auf Wunsch vermitteln wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
