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Gutachten & Abrechnung

Merkantile Wertminderung: Warum ein Unfall­wagen weniger wert ist

Auch nach einer fachgerechten Reparatur erzielt ein Unfallfahrzeug beim Verkauf meist einen geringeren Preis. Dieser Minderwert kann Ihnen zustehen.

Ein Fahrzeug kann nach einem Unfall technisch einwandfrei repariert sein – und ist trotzdem weniger wert als vorher. Der Grund: Beim späteren Verkauf muss ein erheblicher Unfallschaden offengelegt werden, und viele Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung.

Merkantiler und technischer Minderwert

Die merkantile Wertminderung beschreibt den geringeren Verkaufswert trotz fachgerechter Reparatur. Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert: Er liegt vor, wenn nach der Reparatur tatsächlich technische oder optische Mängel zurückbleiben. In der Praxis ist die merkantile Wertminderung deutlich häufiger.

Wann eine Wertminderung in Betracht kommt

Eine Wertminderung kommt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen und bei erheblichen Schäden in Betracht, etwa wenn tragende Teile betroffen sind. Feste Grenzen für Alter oder Kilometerstand gibt es nach der Rechtsprechung nicht. Maßgeblich sind immer Schadenart, Fahrzeugzustand und die Marktsituation für das jeweilige Modell. Reine Bagatellschäden, etwa ein getauschter Außenspiegel, führen in der Regel zu keiner Wertminderung.

Wie die Wertminderung berechnet wird

Die Höhe ermittelt der Sachverständige im Gutachten. Dafür gibt es verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden, die Faktoren wie Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Fahrzeugalter und Laufleistung einbeziehen. Entscheidend ist, dass die Einschätzung für die Versicherung nachvollziehbar begründet ist.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehört die merkantile Wertminderung zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss – auch bei fiktiver Abrechnung. In der Kaskoversicherung ist die Wertminderung dagegen in der Regel nicht versichert. Ein Kostenvoranschlag enthält keine Wertminderung; sie wird nur im Gutachten berechnet.

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