Nach einem Unfall zählt zuerst die Sicherheit, dann die Dokumentation. Wer in den ersten Minuten die richtigen Dinge tut, erspart sich später viel Ärger mit Versicherungen. Diese Checkliste hilft Ihnen, auch in der Aufregung nichts Wichtiges zu vergessen.
1. Unfallstelle absichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – als Richtwert innerorts etwa 50 Meter, auf Landstraßen etwa 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Personenschäden sofort den Notruf 112.
2. Polizei rufen, wenn nötig
Bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht oder dem Verdacht auf Alkohol oder Drogen sollten Sie immer die Polizei (110) verständigen. Bei kleineren Blechschäden ohne Verletzte ist das nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber helfen, den Hergang später zweifelsfrei zu belegen.
3. Alles mit Fotos dokumentieren
Fotografieren Sie die Gesamtsituation, die Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden aus mehreren Blickwinkeln, die Kennzeichen, Bremsspuren, Trümmerteile und die Verkehrsschilder. Wenn es gefahrlos möglich ist, fotografieren Sie die Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden.
4. Daten austauschen und Zeugen notieren
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und nach Möglichkeit die Versicherungsnummer des Unfallgegners. Halten Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen fest. Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den Sie gemeinsam ausfüllen können – er steht im Ratgeber zum Download bereit.
5. Keine Schuld anerkennen
Äußern Sie sich an der Unfallstelle nicht zur Schuldfrage und unterschreiben Sie nichts, was als Schuldanerkenntnis verstanden werden könnte. Die Haftung klären die Versicherungen und, wenn nötig, ein Anwalt.
6. Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Versicherung – viele Versicherungsbedingungen sehen dafür eine Frist von einer Woche vor. Waren Sie nicht schuld, melden Sie den Schaden zusätzlich bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
7. Unabhängigen Gutachter beauftragen – vor der Reparatur
Lassen Sie das Fahrzeug begutachten, bevor es repariert wird. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen und müssen das Angebot der gegnerischen Versicherung, einen eigenen Gutachter zu schicken, nicht annehmen. Mehr dazu im Beitrag zur freien Gutachterwahl.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung. Auf Wunsch vermitteln wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
