Faire Auszahlung
Gesetzliche Rechte und Pflichten bei einem Haftpflichtschaden
Als schuldlos geschädigte Partei im Haftpflichtfall sichert Ihnen § 249 BGB das Recht auf vollständigen Schadensersatz zu.
- Freie Sachverständigenwahl: Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Assekuranz nicht akzeptieren, sondern dürfen selbst einen unabhängigen Kfz Sachverständigen beauftragen.
- Anspruch auf Rechtsberatung: Zur Durchsetzung Ihrer Rechte dürfen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Dessen Honorar übernimmt bei klarer Haftungslage die Versicherung des Unfallverursachers.
- Freie Werkstattwahl: Sie bestimmen eigenständig, ob Sie das Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt instand setzen lassen oder eine fiktive Abrechnung wählen.
- Schadenminderungspflicht einhalten: Geschädigte sind verpflichtet, die Gesamtkosten verhältnismäßig zu halten. Bei offensichtlichen Bagatellschäden (unter ca. 750 bis 1.000 Euro) reicht meist ein qualifizierter Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten aus.
Schadensteuerung abwehren: Prüfer der Gegenseite ablehnen
Nach einem gemeldeten Unfall versuchen viele gegnerische Haftpflichtversicherungen, schnell eigene Regulierer oder Partnerdienste einzuschalten. Dieser sogenannte Schadensteuerungsservice dient vor allem der Kosteneinsparung der Versicherung. Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und die merkantile Wertminderung werden dabei oftmals zum Nachteil des Unfallopfers minimiert.
Sie haben das uneingeschränkte Recht, den Gutachter sowie das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung abzulehnen. Bestehen Sie stets auf ein neutrales Gutachten durch einen selbst gewählten Kfz Sachverständigen in Gersthofen. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig.
Neutrale Schadendiagnostik für Waffengleichheit
Eine weisungsfreie Begutachtung stellt sicher, dass zwischen Geschädigtem und gegnerischer Assekuranz Waffengleichheit herrscht. 5expert ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und bewertet jeden Schaden objektiv nach festen Richtlinien. Unsere Unfallgutachten sind gerichtsverwertbar und bilden eine unanfechtbare Verhandlungsgrundlage für die Durchsetzung all Ihrer Schadensersatzansprüche.
.png)
.png)
.png)
.png)















.png)