Faire Auszahlung
Gesetzliche Rechte und Pflichten bei einem Haftpflichtschaden
Gemäß § 249 BGB steht Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht zu, finanziell so gestellt zu werden, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten.
- Freie Gutachterwahl: Sie sind nicht an Vorgaben der gegnerischen Versicherung gebunden, sondern dürfen einen unabhängigen Kfz Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
- Anspruch auf Rechtsbeistand: Da die Schadenabwicklung ein komplexer juristischer Vorgang ist, haben Sie das Recht, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dessen Honorar wird bei eindeutiger Haftungslage von der Versicherung des Verursachers getragen.
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt: Sie entscheiden frei, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt instand setzen lassen oder eine fiktive Abrechnung wählen.
- Schadenminderungspflicht beachten: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Gesamtkosten des Schadens nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Bei offensichtlichen Bagatellschäden genügt häufig ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Versicherungseigene Prüfberichte ablehnen: Schützen Sie Ihre Auszahlung
Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen oft sehr schnell, eigene Regulierer oder Partnerorganisationen zu Ihnen zu schicken. Diese Sachverständigen handeln jedoch im Auftrag des Kostenträgers, weshalb Stundenverrechnungssätze, Beilackierungen und die merkantile Wertminderung häufig zum Nachteil des Geschädigten gerechnet werden.
Lassen Sie sich nicht auf die Direktregulierung durch den Verursacher-Versicherer ein. Sie haben das gesetzliche Recht, den Gutachter sowie den anwaltlichen Vermittlungsservice der gegnerischen Partei abzulehnen. Bestehen Sie konsequent auf Ihr Recht, einen neutralen Kfz Sachverständigen in Fürstenfeldbruck zu beauftragen, damit Ihre tatsächlichen Ansprüche lückenlos gewahrt bleiben.
Neutrale Beratung und Waffengleichheit für Unfallgeschädigte
Ein unabhängiges Kfz Gutachten schafft Waffengleichheit gegenüber mächtigen Versicherungskonzernen. Da 5expert an keine Assekuranz gebunden ist, bewerten wir Ihr Fahrzeug vollkommen objektiv nach allgemein anerkannten technischen Richtlinien. Unsere Gutachten sind gerichtsverwertbar, detailliert kalkuliert und bieten eine unanfechtbare Beweisgrundlage für alle Schadenspositionen.
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