Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten
36 Antworten vom Kfz-Sachverständigen: was nach einem Unfall zu tun ist, wer das Gutachten bezahlt, wie schnell es geht und was im Gutachten steht. Ihre Frage ist nicht dabei? Die erste Einschätzung am Telefon oder per WhatsApp ist kostenlos.
Nach dem Unfall
Was direkt nach einem Unfall wichtig ist – und wann Sie einen Kfz-Gutachter brauchen.
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck. Bei Verletzten rufen Sie den Notruf 112. Fotografieren Sie danach die Situation und alle Schäden, tauschen Sie Name, Kennzeichen und Versicherung mit dem Unfallgegner aus und notieren Sie Zeugen. Erkennen Sie keine Schuld an. Die vollständige Checkliste steht im Ratgeber Unfall – was tun?
Brauche ich nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter?
Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze in der Regel ja. Als grobe Orientierung gelten etwa 750 bis 1.000 Euro. Bei modernen Fahrzeugen ist das schnell erreicht, weil hinter einem Kratzer oft beschädigte Sensoren oder Halter stecken. Bei kleineren Schäden genügt meist ein Kostenvoranschlag. Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp, dann erhalten Sie eine kostenlose erste Einschätzung. Mehr dazu im Ratgeber Brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Muss ich bei einem Unfall die Polizei rufen?
Bei Verletzten, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, hohem Sachschaden oder dem Verdacht auf Alkohol oder Drogen sollten Sie immer die Polizei verständigen. Bei einem kleinen Blechschaden ohne Verletzte ist das nicht zwingend vorgeschrieben. Eine polizeiliche Unfallaufnahme kann aber helfen, den Hergang später zu belegen.
Darf ich mit dem beschädigten Auto weiterfahren?
Nur, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist. Funktionieren Beleuchtung, Bremsen oder Lenkung nicht einwandfrei, schleifen Teile oder leuchten Warnlampen, lassen Sie das Auto besser stehen. Wir besichtigen es dann dort, wo es steht, zum Beispiel am Abschlepphof oder in der Werkstatt.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
So früh wie möglich und auf jeden Fall vor der Reparatur. Dann lässt sich der Schaden vollständig dokumentieren, und die Ausfallzeit bleibt kurz. Telefonisch erreichen Sie uns täglich von 6 bis 22 Uhr, per WhatsApp rund um die Uhr.
Was mache ich, wenn der Unfallverursacher geflüchtet ist?
Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Sichern Sie Spuren mit Fotos und notieren Sie mögliche Zeugen. Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, kommt je nach Vertrag Ihre eigene Kaskoversicherung in Betracht. Ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist, klären wir vorab mit Ihnen.
Helfen Sie auch bei Verletzungen oder beschädigten Gegenständen?
5Expert übernimmt die technische Begutachtung des Fahrzeugs. Bei Verletzungen oder beschädigten Gegenständen wie Kleidung, Helm oder Kindersitz können weitere Ansprüche in Betracht kommen. Deren Prüfung und Durchsetzung ist Aufgabe einer Kanzlei. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht.
Kosten & Versicherung
Wer das Gutachten bezahlt, was bei Mitschuld oder Kasko gilt und wofür 5Expert arbeitet.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens, denn sie gehören zum ersatzfähigen Schaden. Einschränkungen gelten bei Bagatellschäden und bei Mithaftung, dann meist anteilig. Bei Kaskoschäden, Wertgutachten oder einem Gebrauchtwagen-Check nennen wir Ihnen das Honorar vor der Beauftragung. Alle Fälle im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht an Ihr Fahrzeug lassen. Bei Kaskoschäden gelten dagegen die Bedingungen Ihres eigenen Versicherungsvertrags. Mehr im Ratgeber Gutachter der Versicherung ablehnen
Was gilt bei einer Mitschuld?
Dann wird der Schaden nach der Haftungsquote aufgeteilt, und auch die Gutachterkosten werden in der Regel nur anteilig erstattet. Haftet der Unfallgegner zum Beispiel zu 70 Prozent, übernimmt seine Versicherung meist 70 Prozent der Kosten. Ein Gutachten kann trotzdem sinnvoll sein, weil es die Schadenhöhe festlegt, auf die sich die Quote bezieht.
Zahlt die Kaskoversicherung das Gutachten?
Bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Die Versicherung lässt den Schaden meist selbst feststellen, die Kosten eines eigenen Gutachters werden nach vielen Bedingungen nur mit ihrer Zustimmung übernommen. Stimmen Sie das deshalb vorher ab. Das Honorar nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Einen Überblick gibt der Ratgeber Haftpflicht oder Kasko
Was kostet ein Gutachten, das ich selbst bezahle?
Das hängt von der Art und dem Umfang des Gutachtens ab, zum Beispiel beim Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Check oder Kostenvoranschlag. Das Honorar nennen wir Ihnen immer vor der Beauftragung, damit Sie vorab Klarheit haben. Eine erste Einschätzung am Telefon oder per WhatsApp ist kostenlos und unverbindlich.
Arbeitet 5Expert im Auftrag von Versicherungen?
Nein. 5Expert arbeitet in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag einer Versicherung. Bewertet wird der Schaden, der tatsächlich festgestellt wurde, neutral und nachvollziehbar. Das fertige Gutachten geht auf Wunsch an Ihre Versicherung, die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt.
Gutachten & Abrechnung
Was im Gutachten steht und welche Ansprüche daraus folgen können.
Was steht in meinem Gutachten?
Schadenumfang mit Fotodokumentation, Lackschichtmessung zur Abgrenzung von Vorschäden, Reparaturkalkulation nach Herstellervorgaben, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung und die Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen – also die Angaben, die Versicherung und Anwalt für die Regulierung brauchen.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Ein Kostenvoranschlag beziffert vor allem die Reparaturkosten. Das Gutachten enthält zusätzlich eine ausführliche Fotodokumentation, Wiederbeschaffungs- und Restwert, eine mögliche Wertminderung und die Reparaturdauer. Bei kleinen Schäden unter der Bagatellgrenze reicht meist ein Kostenvoranschlag. Den Vergleich finden Sie im Ratgeber Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Muss ich in eine bestimmte Werkstatt?
Nein. Sie entscheiden frei, wo Ihr Fahrzeug repariert wird, auch in einer markengebundenen Fachwerkstatt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie auch fiktiv abrechnen und sich den ersatzfähigen Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Die Umsatzsteuer wird dabei nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt.
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt zu reparieren?
Bei einem Haftpflichtschaden ist das unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, man spricht von fiktiver Abrechnung. Grundlage ist das Gutachten. Die Umsatzsteuer wird dabei nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt. Worauf Sie achten sollten, erklärt der Ratgeber Fiktive Abrechnung
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf meist einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Minderwert kann bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ob und in welcher Höhe er in Betracht kommt, wird im Gutachten ermittelt. Mehr im Ratgeber Merkantile Wertminderung
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur voraussichtlich mehr kostet, als das Fahrzeug wert ist. Erstattet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Reparatur bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts möglich. Details im Ratgeber Wirtschaftlicher Totalschaden
Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall kommt für die Zeit ohne Fahrzeug grundsätzlich ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Maßgeblich ist die erforderliche Ausfallzeit, die das Gutachten als Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer angibt. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem Mietwagenanbieter. Mehr im Ratgeber Nutzungsausfall oder Mietwagen
Was kann ich tun, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
Das Gutachten ist eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Ansprüche. Werden Positionen gekürzt, ist rechtlicher Rat sinnvoll, denn die Durchsetzung von Ansprüchen ist Aufgabe einer Kanzlei. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einer Kanzlei für Verkehrsrecht. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.
Ablauf & Termine
Wie schnell es geht, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den Schaden melden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Kurzfristig, nach Möglichkeit noch am selben Tag – in Augsburg und den Nachbarorten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch sind wir täglich von 6 bis 22 Uhr erreichbar, per WhatsApp rund um die Uhr. Termine sind nach Vereinbarung auch samstags, sonntags und an Feiertagen möglich. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach der Besichtigung. Wie lange die Besichtigung selbst dauert, hängt vom Schaden ab. Das Gutachten kommt digital zu Ihnen und geht auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt. Den ganzen Ablauf beschreibt der Ratgeber Ablauf eines Kfz-Gutachtens
Welche Unterlagen brauche ich für das Gutachten?
Hilfreich sind Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners mit Versicherung, der Unfallbericht oder die Vorgangsnummer der Polizei und eigene Fotos von der Unfallstelle. Wenn vorhanden, legen Sie Serviceheft und Rechnungen früherer Reparaturen dazu. Fehlt etwas, können Sie es einfach nachreichen.
Kann ich den Schaden online oder per WhatsApp melden?
Ja. Über „Schaden melden“ übermitteln Sie Fahrzeugdaten, Unfallhergang und Fotos online. Per WhatsApp an 0152 51 55 55 57 können Sie rund um die Uhr Fotos schicken und erhalten eine erste Einschätzung. Alle Wege finden Sie auf der Seite Kontakt.
Sind Termine auch am Wochenende oder an Feiertagen möglich?
Ja, nach Vereinbarung auch samstags, sonntags und an Feiertagen – in der Prüfhalle oder mobil bei Ihnen. Gerade nach einem Unfall am Freitag oder vor einem Feiertag gewinnen Sie so Zeit.
Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?
Am einfachsten ist es, wenn Sie oder eine Person Ihres Vertrauens vor Ort sind und Fahrzeugschein und Schlüssel dabeihaben. Dann lassen sich Fragen zum Unfallhergang direkt klären. Steht das Fahrzeug in einer Werkstatt oder am Abschlepphof, stimmen wir den Ablauf vorab mit Ihnen ab.
Prüfhalle & Einsatzgebiet
Begutachtung in der Prüfhalle in Augsburg-Lechhausen oder mobil bei Ihnen.
Kann ich mein Fahrzeug in Ihre Prüfhalle bringen?
Ja. In der eigenen Prüfhalle in Augsburg-Lechhausen begutachten wir Fahrzeuge wetterunabhängig mit LED-Lichtkanal, Hebebühne sowie Diagnose- und Auslesetechnik. Vor Ort gibt es kostenfreie Parkplätze, einen Wartebereich mit WLAN und Getränken sowie eine Spielecke. Nicht fahrbereite Fahrzeuge besichtigen wir mobil, zum Beispiel am Abschlepphof.
Wo liegt die Prüfhalle von 5Expert?
Büro und Prüfhalle liegen an der Steinernen Furt 40 in 86167 Augsburg-Lechhausen, nahe der A8-Anschlussstelle Augsburg-Ost. Kostenfreie Parkplätze gibt es direkt vor Ort, für Lkw und Wohnmobile steht eine große Rangierfläche bereit. Mehr zur Ausstattung auf der Seite Prüfhalle Augsburg.
Was passiert, wenn mein Auto nicht mehr fahrbereit ist?
Dann kommt die Begutachtung zu Ihnen, zum Beispiel an den Abschlepphof, in die Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Steht das Fahrzeug noch an der Unfallstelle, vermitteln wir auf Wunsch einen Abschleppdienst. Wichtig ist, dass nicht repariert wird, bevor der Schaden dokumentiert ist.
Wie weit fahren Sie für eine Begutachtung?
Mobil begutachten wir Fahrzeuge im Umkreis von rund 100 Kilometern um Augsburg, zum Beispiel auch in München, Ingolstadt, Ulm oder im Allgäu. Liegt Ihr Ort etwas weiter entfernt, sprechen Sie uns einfach an. Einen Überblick gibt die Seite Regionen.
Fahrzeuge & weitere Leistungen
Wertgutachten, Gebrauchtwagen-Check, Oldtimer und Qualifikation.
Begutachten Sie auch Motorräder, Lkw, Wohnmobile oder E-Bikes?
Ja. Neben Pkw erstellt 5Expert Gutachten für Motorräder, Lkw und Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Caravans, Oldtimer und Youngtimer sowie Fahrräder und E-Bikes. Für größere Fahrzeuge gibt es an der Prüfhalle eine großzügige Stell- und Rangierfläche mit Wendemöglichkeit.
Erstellen Sie auch Wertgutachten ohne Unfall?
Ja. Ein Wertgutachten ermittelt den Marktwert Ihres Fahrzeugs, zum Beispiel für Verkauf, Leasingrückgabe, Erbschaft, Scheidung oder Versicherung. Für Klassiker gibt es die Oldtimerbewertung. Das Honorar nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
Prüfen Sie Gebrauchtwagen vor dem Kauf?
Ja. Beim Gebrauchtwagen-Check prüfen wir unter anderem Lackschichten, Karosserie, Fahrwerk, Reifen und Innenraum und lesen den Fehlerspeicher aus. In der Prüfhalle kommt der Blick auf den Unterboden dazu. Das Ergebnis wird verständlich dokumentiert und hilft bei Kaufentscheidung und Preisverhandlung.
Erstellen Sie Gutachten für das H-Kennzeichen?
Nein. Das Gutachten nach § 23 StVZO für das H-Kennzeichen erstellen amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfingenieure, etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. 5Expert erstellt Wertgutachten und Zustandsdokumentationen für Oldtimer, zum Beispiel für die Versicherung oder vor einem Verkauf.
Woran erkenne ich einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen?
Die Bezeichnung „Gutachter“ ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie deshalb auf prüfbare Nachweise wie eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Okan Aydin ist nach dieser Norm zertifiziert, DGuSV-geprüft, verifiziertes Mitglied der DESAG und Mitglied im VDI. Alle Nachweise stehen unter Qualifikationen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp – telefonisch täglich 6–22 Uhr, per WhatsApp rund um die Uhr. Die erste Einschätzung ist kostenlos.
