Faire Auszahlung
Gesetzliche Rechte und Pflichten für Unfallgeschädigte nach § 249 BGB
Nach einem unverschuldeten Unfall gewährt Ihnen der Gesetzgeber gemäß § 249 BGB das Recht auf vollständigen Schadenersatz, damit Sie vermögensmäßig so dastehen wie vor dem Schadenereignis.
- Freie Gutachterwahl: Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, den Gutachterdienst der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu akzeptieren. Sie haben das freie Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter in Kissing Ihrer Wahl zu beauftragen.
- Kostenübernahme bei Fremdverschulden: Die gesamten Honorarkosten unseres Sachverständigenbüros werden bei einem Haftpflichtschaden zu 100 % von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
- Anspruch auf Rechtsbeistand: Um rechtliche Nachteile zu verhindern, dürfen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Dessen Kosten sind Teil des Gesamtschadens und werden ebenfalls von der Gegenseite übernommen.
- Wahlfreiheit bei der Instandsetzung: Sie bestimmen eigenständig, ob Sie den Pkw fachgerecht reparieren lassen oder den ermittelten Reparaturbetrag über eine fiktive Abrechnung netto ausgezahlt bekommen möchten.
- Schadenminderungspflicht einhalten: Bei offensichtlichen Bagatellschäden unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro verlangt das Gesetz (§ 254 BGB), die Kosten gering zu halten. In diesem Fall genügt oft ein Kurzgutachten oder ein präziser Kostenvoranschlag.
Versicherungseigenes Schadensmanagement abwehren: Gelder sichern
Unmittelbar nach der Meldung eines Verkehrsunfalls versuchen viele Haftpflichtversicherer, die Regulierung aktiv an sich zu reißen. Im Rahmen dieses sogenannten Schadenmanagements werden oft eigene Partnerprüfer entsandt. Ziel dieser Begutachtung ist vor allem die Kostenreduktion: Stundenverrechnungssätze, Lackierpreise und die merkantile Wertminderung werden dabei nicht selten zugunsten der Versicherung kleingerechnet.
Lassen Sie sich nicht auf diese scheinbar bequeme Regulierung ein. Weisen Sie Prüfer der gegnerischen Versicherung konsequent ab und bestehen Sie auf ein weisungsfreies Unfallgutachten in Kissing. Nur ein unabhängiger Kfz Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre finanziellen Interessen und stellt sicher, dass Ihnen kein Cent vorenthalten wird.
Neutrale Schadensaufnahme für vollkommene Waffengleichheit
Als freies Sachverständigenbüro agiert 5expert völlig losgelöst von Weisungen jeglicher Assekuranzen. Wir begutachten Unfallfahrzeuge nach strengen Richtlinien des Kraftfahrzeughandwerks und anerkannten Berechnungsmethoden. Ein Gutachten aus unserem Büro ist gerichtsverwertbar, bietet Ihnen Waffengleichheit gegenüber dem Versicherungskonzern und dient als unanfechtbare Verhandlungsgrundlage.
Weiterführende Services Ihres Sachverständigenbüros
Begutachtung von Elektrofahrzeugen und modernen Hybriden
Die Schadensaufnahme an modernen Hybrid- und Elektroautos verlangt Fachkunde im Bereich Hochvolttechnik (HV-Systeme). Wir prüfen Batteriegehäuse, Schutzmodule und Verkabelungen nach Herstellervorgaben, um Sicherheitsrisiken und Folgeschäden an der sensiblen Technik auszuschließen.
Fahrzeugbewertung für Oldtimer und Leasingrückläufer
Neben Schadengutachten erstellen wir detaillierte Wertgutachten für historische Klassiker und Liebhaberfahrzeuge in Kissing und Umgebung. Darüber hinaus erstellen wir vor der Rückgabe von Leasingfahrzeugen objektive Zustandsberichte, um ungerechtfertigte Nachforderungen des Leasinggebers abzuwehren.
.png)
.png)
.png)
.png)















.png)